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05.11.2009: Grundsicherung für arbeitslose Menschen gehört in kommunale Hände

„Die Kreise in Rheinland-Pfalz als Träger der Grundsicherung für Arbeitslose brauchen dringend Klarheit über die künftigen Organisationsstrukturen“, stellt der Vorsitzende des Landkreistages Rheinland-Pfalz, Landrat Hans Jörg Duppré, anlässlich der Öffentlichen Hauptversammlung des Spitzenverbandes der rheinland-pfälzischen Kreise fest. Zur dauerhaften Absicherung einer rechtlich zweifelsfreien Aufgabenerfüllung votieren die Landkreise für ein Wahlrecht zwischen einer gemeinsamen Aufgabenwahrnehmung mit den Arbeitsagenturen oder einer kommunalen Erfüllung aller Aufgaben durch die Kreise, wenn sie es wünschen.

Hintergrund dieser Forderung ist die in der Koalitionsvereinbarung auf Bundesebene geplante Auflösung der bisherigen „Jobcenter“ und die Auftrennung der Aufgaben auf Arbeitsagenturen und Kommunen. „Dies lehnt der Landkreistag ab; wir befürchten einen gewaltigen bürokratischen Aufwand und damit einhergehend eine deutliche Verschlechterung bei der Leistungsgewährung für die betroffenen Menschen“, so der Vorsitzende des Landkreistages. Stattdessen sollten die Landkreise ein Wahlrecht erhalten, ob sie die Leistungen für langzeitarbeitslose Menschen in Eigenregie erbringen oder mit den Agenturen für Arbeit in gemeinsamen Organisationen zusammenarbeiten.

Hintergrund des Vorhabens der neuen Bundesregierung ist die Neuorganisation der Arbeitsgemeinschaften nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch, die aufgrund eines Urteils des Bundesverfassungsgerichts im nächsten Jahr getroffen werden muss. Gleichzeitig soll nach Ansicht des Spitzenverbandes der rheinland-pfälzischen Kreise eine Neuregelung für die 69 Optionskommunen bundesweit - in Rheinland-Pfalz sind dies der Landkreis Südwestpfalz und der Landkreis Vulkan¬
eifel - getroffen werden, die bereits jetzt die Betreuung von Langzeitarbeitslosen alleine, ohne Beteiligung der Bundesagentur für Arbeit wahrnehmen.

„Wir begrüßen den Beschluss der Koalitionsfraktionen, das Optionsmodell dauerhaft zu sichern“, erläutert der Vorsitzende des Landkreistages Rheinland-Pfalz, Landrat Duppré, anlässlich der Öffentlichen Hauptversammlung des Landkreistages. „Das Optionsmodell ist mit der Verfassung vereinbar und hat sich in den vergangenen fünf Jahren außerordentlich bewährt.“ Damit sich noch weitere Landkreise für dieses Modell entscheiden können, fordert der Spitzenverband der rheinland-pfälzischen Kreise eine deutliche Erhöhung der Zahl der Optionskommunen.

Parallel dazu müsse die Arbeit der Arbeitsgemeinschaften auf verfassungsrechtlich sichere Füße gestellt und die Fortsetzung der Zusammenarbeit von Arbeits¬agenturen und Kreisen ermöglicht werden.